Es ist ziemlich genau sieben Jahre her, dass Sascha Lobo in seiner Spiegel-Kolumne unter dem Titel Gegenwehr aus Gewohnheit ein Loblied auf die E-Scooter gesungen und Kritik an der neuen Art der Fortbewegung als Bräsigkeit geschmäht hat.
Sein Hauptargument für die „Mobilitätsplattformen“: Mit geliehenen E-Scootern käme man wirklich von A nach B und nicht wie mit einem eigenen oder gemieteten Fahrzeug von A nach A mit dem Zwischenstopp bei B (wie Büro) und eventuell einem Abstecher nach C (Café).
Kritiker hätten unterschiedlichste Bedenken, denen aber gemein sei, das Neue erst einmal grundsätzlich abzulehnen. Die Kritik von Radlern etwa sei die, dass es dank der E-Scooter (die auf dem Radweg fahren müssen und das weder auf der Straße noch dem Gehweg dürfen) jetzt noch enger in der ohnehin schon engen Infrastruktur werde.
Wo er Recht hat, da hat er Recht, der Lobo. Denn sieben Jahre später sind E-Scooter nach wie vor der Endgegner des Radlers. Hütet man sich vor unvorsichtigen oder rücksichtslosen Rechtsabbiegern oder Autotüröffnern, klingelt man behutsam nur auf die Fahrbahn blickende Fußgänger vom Radweg herunter und sagt dem in der falschen Richtung entgegen kommenden Radler in klaren Worten, was man davon hält, kommt gleich an der nächsten Ecke so ein Scooter herangeschossen.
Nicht selten stehen zwei Personen – meist jüngeren Baujahres – auf dem Trittbrett. Dank sofort verfügbarem vollen Drehmoment brausen dem langsam anfahrenden Bioradler, der den Scooter gerade erst mühselig überholt hatte, an der eben (oder noch nicht einmal ganz) grün gewordenen Ampel wieder davon.
Und wenn ich dann auf meine üblichen 23 bis 25 km/h beschleunigt habe, erweist sich der Scooter schon wieder als Verkehrshindernis, mit seinen permanenten 20 km/h.
Auf der Straße darf ich bekanntlich mit dem Biobike nicht fahren, dürfte ich nicht einmal mit dem Pedelec, es sei denn, esse handelt sich um ein S-Pedelec, mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Derartige Gefährte kommen mit Helm- und Versicherungspflicht und müssen auf die Straße.
Das größte Ärgernis sind aber rücksichtslos abgestellte E-Scooter. Ich hatte mal bei einer nächtlichen Heimfahrt von einer mit dem Job zusammenhängenden Veranstaltung das große Vergnügen, mitten auf dem Radweg einen stehenden Scooter anzutreffen. Ich habe ein gutes Licht und fahre auch nur in einer den Verhältnissen angemessenen Geschwindigkeit, so bestand für mich keine echte Kollisionsgefahr, grantig war ich dennoch.
Das ist kein Einzelfall, erst neulich wieder bei einer Sonntagstour in Richtung Olympiapark stand da schon wieder so ein Ding mitten auf dem Radweg an der Von-Kahr-Straße. Und mit Schaudern erinnere ich mich an das wie ein Scooter-Friedhof aussehende Stilleben von vier oder fünf Scootern, die nicht über die Stadtgrenze kamen und daher am Radweg von Gröbenzell nach Lochhausen am Ortsschild abgelegt waren. Wenigstens in der Böschung und nicht auf dem Weg.
Hinzu kommt, dass der Einsatzzweck als Fortbewegungsmittel für „die letzte Meile“ von S-Bahn-, U-Bahn- oder Trambahnhaltestelle in Richtung Büro oder Wohnung nur dazu führt, dass man sich fast gar nicht mehr bewegt. Von der Thematik, dass im Auftrag der Anbieter nachts Transporter durch die Gegend fahren, Scooter einsammeln und zum Aufladen bringen, ganz zu Schweigen. Nein, E-Scooter und ich werden keine Freunde mehr.
Ich bin nun einmal ein passionierter Radfahrer, weswegen mir auch deshalb das Konzept von MyRadl besser gefällt. Hier ist das Abstellen nur auf den vorgesehenen Flächen erlaubt, anderswo kostet es Strafe.
Wer von A nach A mit einem Leihradl von MyRadl zu fahren plant, kann es aber zwischendrin nicht bei B abstellen (und mit dem Absperren das Leihende signalisieren), solange es sich um keine definierte Station handelt.
Das war beim Vorgänger dem MVG-Radl offenbar anders, was bei der Kundschaft zu Irritationen geführt hat. Angeblich will dem MyRadl mit einer Option begegnen, die Leihe zu unterbrechen. Ich verstehe das Unbehagen, ein Radl irgendwo unabgesperrt hinzustellen.
Mit der strikten Regelung „Leihende nur an einer unserer Stationen“ vermeidet MyRadl aber die Probleme, die Radler und Fußgänger mit störend in die Landschaft gestellten E-Scootern haben. Von A nach B kommt man dennoch, etwa von einer S-Bahn-Station zur nächsten. Wenn mal wieder die S3 in Lochhausen endet, wäre das recht praktisch – denn die Stadt- und Gemeinedegrenzen mit dem Leihradl zu überfahren ist nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht.
Wie oft lande ich im Winter, wenn ich vorwiegend den ÖPNV nutze, in Puchheim anstatt in Gröbenzell, weil die S3 mir gerade vor der Nase davon gefahren ist? Ein MyRadl brächte mich dann kostengünstig oder gar gratis von Puchheim nach Gröbenzell, wo ich eventuell morgens mein eigenes Radl am Bahnhof abgestellt habe. Mit dem nehme ich dann die letzte Meile nach Hause.
Stadtradelnkilometer 2026 bisher: 143,05
Gesamtkilometer 2026 bisher: 2.236

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